Unser Lager liegt in einem Landschaftschutzgebiet des Allgäuer Voralpenlandes. Versteckt am Fuße eines Hanges und durch natürlichen Bewuchs vor neugierigen Blicken bestens geschützt.

Um unser Lager nutzen zu können, gilt es einige Regeln zu beachten.

  • Das Lager ist so zu verlassen wie es angetroffen wurde – Alles was mitgebracht wurde, wird auch wieder mitgenommen!
  • Die umliegenden Felder werden landwirtschaftlich genutzt und dürfen nicht betreten werden.
  • Lärmbelästigung oder sonstige Störungen der Tier- und Pflanzenwelt sind zu unterlassen.
  • Um zum Lager oder Fluß zu gelangen, dürfen nur die angelegten Wege genutzt bzw. dürfen die Felder nur direkt an den Zäunen begangen werden um keine Schäden im Feld zu hinterlassen!
  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Natur und Tierwelt!
  • Das Betreten oder Baden in den Gewässern am Camp ist zum Schutz der Tiere und Pflanzen untersagt! Im Fluß darf gerne gebadet werden. Verunreinigungen der Gewässer / Quelle sind verboten!
  • Fisch- / und Krebsfang aus den Teichen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Besitzers gestattet!
  • Die Trockentoilette ist beim verlassen des Lagers im Kompost zu entleeren und zu reinigen.
  • Brennholz wird durch den Besitzer bereit gestellt und darf nicht im umliegenden Wald gesammelt werden!
  • Der Nutzer des Lagers trägt die Verantwortung für die Einhaltung der genannten Regeln.
  • Für die Nutzung des Lagers kann vom Besitzer eine Kaution erhoben werden.